1 gebrauchte Industriegasturbine (IGT) des Herstellers General Electric (GE) des Typs LM2500+ |
Versteigerung startet am: 07.10.2024 - 14:00:00
Los ist verkauft
Eine gebrauchte Industriegasturbine (IGT) des Herstellers General Electric (GE) des Typs LM2500+
Voraussichtliche Aufrufzeit
Los ist verkauft
u.V.
Verkaufspreis
Beschreibung
Wir versteigern öffentlich im Auftrag der Berechtigten im fremden Namen und für fremde Rechnung, aufgrund vertraglicher Pfandrechtsvereinbarung am Montag, 07. Oktober 2024 - 14:00 Uhr Die Gebote werden schriftlich, telefonisch, oder hier durch Online-Live Bieten oder vorab hier durch Vorgebote bis zum 05.10.24 oder schriftlich entgegen genommen.
Aufgeld: Dem höchstbietenden Käufer wird ein zu zahlendes Aufgeld zzgl. 19% Mwst. auf das Aufgeld berechnet nach folgender Staffel:
25 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) bis 99.999,- €
18 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 100.000,- € bis 199.999,99 €
15 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 200.000,- € bis 349.999,99 €
12 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 350.000,- € bis 499.999,99 €
10 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 500.000,- € bis 699.999,99 €
8 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 700.000,- € bis 999.999,99 €
6 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 1.000.000,- € bis 3.999.999,99
€ 3 % zzgl. USt. ab einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 4.000.000,-- €.
Zuschlag: Der Zuschlagspreis (außer Aufgeld) wird von uns ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
Leiter der Versteigerung: F. Eberhard Ostermayer - allgemein, öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer
Versteigerungsgut: Eine gebrauchte Industriegasturbine (IGT) des Herstellers General Electric (GE) des Typs LM2500+ im Montagezustand.
Der Versteigerungsgegenstand (Klassifizierung: 9A991) unterliegt aktuellem EU- und US-Exportkontrollrecht, insb. gegenüber der Russischen Föderation und Belarus. Interessenten und Bieter verpflichten sich insbesondere: - zur Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31.07.2014 über restriktive Maßnahme angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren und Verordnung (EG) des Rates vom 18.05.2006 über restriktive Maßnahmen gegen Präsident Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger, in der jeweils aktuellen Fassung und - keine ersteigerten Waren, Güter und/oder Technologie an natürliche oder juristischer Personen oder andere Rechtsträger in der Russischen Föderation oder Belarus oder zum Gebrauch in der Russischen Föderation oder Belarus zu (re-) exportieren, und zwar auch dann, wenn Bieter und/oder Endverwender nicht der Rechtsordnung der EU unterliegen. Zuwiderhandlungen entbinden den Pfandgläubiger von seinen Pflichten und werden der zuständige Behörde in der Europäischen Union gemeldet. Interessenten und Bieter verpflichten sich darüber hinaus im Rahmen der Versteigerung zur Einhaltung des Exportkontrollrechts der Europäischen Union, Deutschlands, der Vereinten Nationen, der Vereinigten Staaten von Amerika und jeder weiteren Rechtsordnung der die Interessenten und Bieter unterworfen sind. Interessenten und Bieter verpflichten sich keine Gebote abzugeben, wenn die mit der Versteigerung verbundenen Rechtsgeschäfte und/oder die tatsächliche oder beabsichtigte Verwendung einen Verstoß gegen eine oder mehrere oben genannten Exportkontrollvorschriften darstellen würde. Bereits bei der Registrierung sind Interessenten verpflichtet dem Pfandverwerter und dem Pfandgläubiger sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen die vernünftigerweise verlangt werden können, um eine abschließende exportkontrollrechtliche Prüfung durchführen zu können. Dies umfasst auch aber nicht nur ein End User Statement. Verstöße gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen stellen - einen irreparablen Vertragsverstoß dar und berechtigt den Pfandgläubiger unbeschadet sonstiger Rechte, zum sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag und Entbindung seiner Pflichten, ohne deswegen dafür eine Haftung übernehmen zu müssen, und - verpflichten den Käufer zu Minderung von Schadensersatz und Vermeidung sonstiger nachteiliger Auswirkungen.
Aufgeld: Dem höchstbietenden Käufer wird ein zu zahlendes Aufgeld zzgl. 19% Mwst. auf das Aufgeld berechnet nach folgender Staffel:
25 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) bis 99.999,- €
18 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 100.000,- € bis 199.999,99 €
15 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 200.000,- € bis 349.999,99 €
12 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 350.000,- € bis 499.999,99 €
10 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 500.000,- € bis 699.999,99 €
8 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 700.000,- € bis 999.999,99 €
6 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 1.000.000,- € bis 3.999.999,99
€ 3 % zzgl. USt. ab einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 4.000.000,-- €.
Zuschlag: Der Zuschlagspreis (außer Aufgeld) wird von uns ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
Leiter der Versteigerung: F. Eberhard Ostermayer - allgemein, öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer
Versteigerungsgut: Eine gebrauchte Industriegasturbine (IGT) des Herstellers General Electric (GE) des Typs LM2500+ im Montagezustand.
Der Versteigerungsgegenstand (Klassifizierung: 9A991) unterliegt aktuellem EU- und US-Exportkontrollrecht, insb. gegenüber der Russischen Föderation und Belarus. Interessenten und Bieter verpflichten sich insbesondere: - zur Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31.07.2014 über restriktive Maßnahme angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren und Verordnung (EG) des Rates vom 18.05.2006 über restriktive Maßnahmen gegen Präsident Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger, in der jeweils aktuellen Fassung und - keine ersteigerten Waren, Güter und/oder Technologie an natürliche oder juristischer Personen oder andere Rechtsträger in der Russischen Föderation oder Belarus oder zum Gebrauch in der Russischen Föderation oder Belarus zu (re-) exportieren, und zwar auch dann, wenn Bieter und/oder Endverwender nicht der Rechtsordnung der EU unterliegen. Zuwiderhandlungen entbinden den Pfandgläubiger von seinen Pflichten und werden der zuständige Behörde in der Europäischen Union gemeldet. Interessenten und Bieter verpflichten sich darüber hinaus im Rahmen der Versteigerung zur Einhaltung des Exportkontrollrechts der Europäischen Union, Deutschlands, der Vereinten Nationen, der Vereinigten Staaten von Amerika und jeder weiteren Rechtsordnung der die Interessenten und Bieter unterworfen sind. Interessenten und Bieter verpflichten sich keine Gebote abzugeben, wenn die mit der Versteigerung verbundenen Rechtsgeschäfte und/oder die tatsächliche oder beabsichtigte Verwendung einen Verstoß gegen eine oder mehrere oben genannten Exportkontrollvorschriften darstellen würde. Bereits bei der Registrierung sind Interessenten verpflichtet dem Pfandverwerter und dem Pfandgläubiger sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen die vernünftigerweise verlangt werden können, um eine abschließende exportkontrollrechtliche Prüfung durchführen zu können. Dies umfasst auch aber nicht nur ein End User Statement. Verstöße gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen stellen - einen irreparablen Vertragsverstoß dar und berechtigt den Pfandgläubiger unbeschadet sonstiger Rechte, zum sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag und Entbindung seiner Pflichten, ohne deswegen dafür eine Haftung übernehmen zu müssen, und - verpflichten den Käufer zu Minderung von Schadensersatz und Vermeidung sonstiger nachteiliger Auswirkungen.
Details
Youtube Film-ID |
---|
Standort
Ca. Standort: Deutschland, 14974
Weitere Objekte zeigen
-
10.000,00 EUR0 Gebote / 0 Vorgebot(e)Objekte in Live- Versteigerung Auktionen
Dieser Eintrag wurde 178 mal aufgerufen.