Versteigerungsbedingungen
Allgemeine Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen für Pfandrechtsversteigerungen (öffentliche Versteigerungen) 1. Bieter und Käufer erkennen die nachstehenden Versteigerungsbedingungen mit ihrer Teilnahme an unserer Auktion an. Sie gelten auch für den freihändigen Verkauf. 2. DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR und ihre Lizenznehmer versteigern öffentlich im Namen und für Rechnung des Einlieferers. 3. Auf Wunsch wird dem Ersteigerer der Auftrageber der jeweiligen Gegenstände mitgeteilt. 4. Die zur Versteigerung gelangten Gegenstände können vor dem Versteigerungstermin zu angegebener Zeit besichtigt werden. 5. Die Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Sie können Beschädigungen aufweisen, die im Katalog oder sonstigen Beschreibungen nicht erwähnt sind. Der Käufer anerkennt, dass jegliche Reklamation ausgeschlossen ist und wir keinerlei Gewähr für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel, sonstige Schäden oder besondere Eigenschaften übernehmen. Der Käufer erwirbt oder ersteigert gebrauchte oder bewegliche Gegenstände unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Technische Daten, Maße oder Gewichtsangaben und Baujahre sind unverbindlich. Auflistungen der Objekte sind sorgfältig und nach bestem Gewissen erstellt. Sie stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie dar. Schriftliche oder mündliche Zustandsberichte geben lediglich eine subjektive Meinung wieder und stellen keine abweichende Individualabrede von den vorgenannten Regelungen dar. Sie werden unverbindlich lediglich als Zusatzinformation erbracht. Gemäß § 474 Abs 1 Satz 2 BGB finden die Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs keine Anwendung. Schadensersatzansprüche gegen DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR, deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sowie den Einlieferer sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ebenfalls ausgeschlossen.Die Frist zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche beträgt ein Jahr. DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung einer Telefon- oder Onlineverbindung. Das Rückgabe und Widerrufsrecht nach §§ 312bff, 355ff BGB gilt nicht für Kaufaufträge die durch Online-Gebote zustande kommen. Der Abbildungsteil von Katalogen und sonstigem Informationsmaterial dient generell der Zusatzinformation- Irrtum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zwischen Abbildungs- und Textteil ist der Text verbindlich. DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR übernehmen keinerlei Haftung für fehlerhafte Übersetzungen der Katalogtexte vom Deutschen in andere Sprachen, maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung. 6. Besucher der Auktion werden gebeten, sich am Eingang des Versteigerungsortes gegen Angabe des Namens und der Anschrift eine Bieternummer aushändigen zu lassen. Neukunden werden, bei Ausgabe der Bieternummer gebeten sich mit dem Personalausweis zu legitimieren und als Sicherheit ein Bargeld Depot zu hinterlegen. Schriftliche Gebote von Neukunden bedürfen der Zusendung einer Kopie des Personalausweises sowie einer Scheckbestätigung. Die Gebote sind in Euro abzugeben und erfolgen durch Zuruf, wobei die Bieternummer deutlich zu zeigen ist. DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR sind berechtigt, die im Katalog aufgeführten Gegenstände außerhalb der Reihenfolge zu versteigern sowie Katalognummern zu trennen, zusammen zu fassen und auszulassen. Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog angegebenen Preis. Gesteigert wird in der Regel in 10 %-Schritten. 7. Die Höhe der Mindestgebote wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen für die ganze Versteigerung bestimmt. 8. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR kann sich den Zuschlag vorbehalten, ihn ohne Angaben von Gründen verweigern und Gebote von unbekannten Bietern zurückweisen, wenn nicht vor der Auktion Sicherheiten geleistet werden. Geben mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Höchstgebot ab, entscheidet der Versteigerer nach eigenem Ermessen. Zweifel über den Zuschlag sind sofort gelten zu machen. Kann eine Meinungsverschiedenheit nicht sofort geschlichtet werden, kann DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR den Gegenstand neu ausbieten. Will der Höchstbietende das Gebot nicht gelten lassen, kann DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR den Zuschlag auf das unmittelbar vorher abgegeben Gebot erteilen. Die in einem schriftlichen Gebot angegebenen Summen gelten als Limit für den eventuellen Zuschlagspreis ausschließlich des Aufgelds zzgl. MwSt. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter für 3 Wochen an sein Gebot gebunden. Es erlischt, wenn er nicht innerhalb dieser Zeit schriftlich einen vorbehaltlosen Zuschlag erhält. Wird ein Zuschlag unter Vorbehalt nicht angenommen, kann die Katalognummer ohne Rückfrage an einen anderen Bieter abgegeben werden. ln allen Fällen gilt alleine die Anordnung des Versteigerers. 9. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Abnahme der ersteigerten Sache und Zahlung des Kaufpreises. Im Zweifelsfall ist das Versteigerungsprotokoll maßgebend. 10. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich eines Aufgelds auf den Zuschlagspreis in Höhe von 25% (falls nichts anderes vereinbart und veröffentlicht), jeweils zuzüglich der hierauf anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer auf das Aufgeld. Es wird von uns keine MwSt. auf den Zuschlagspreis berechnet. 11. Die Zahlung der Gesamtforderung muss umgehend bar oder durch unwiderruflichen, bankbestätigten Scheck nach Zuschlagserteilung an den Versteigerer erfolgen. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, wird der Kaufgegenstand nochmals versteigert. Dabei wird der erste Käufer nicht zugelassen. Sicherheitsleistungen fallen an den Versteigerer. Er bleibt für den Mindererlös persönlich haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. 12. Das Kaufobjekt gilt mit Zuschlagserteilung als dem Käufer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlusts oder Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdiebstahl auf den Käufer übergehen. Dies trifft auch und insbesondere für Zubehörteile zu. Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Zahlung – bei Scheck nach bankbestätigter Gutschrift – auf den Käufer über. 13. Die Abholung der ersteigerten Objekte erfolgt erst nach vollständigen Zahlungseingang, wobei sich die Preise für jeden Gegenstand ab Fundament oder Standort undemontiert und unverladen verstehen. Die Abholung muss zu den angegebenen Terminen erfolgen. Zur Verpackung, Verwahrung und Versand sind DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR nicht verpflichtet; eine Versicherung besteht nicht. Ein Versand erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers ausnahmslos auf dessen Gefahr und Kosten Für die verspätete Abholung können Gebühren von bis zu 10 Euro pro Tag je Gegenstand erhoben werden. Erfolgt innerhalb einer Woche nach der Versteigerung keine Abholung, ist der Auktionator ohne weitere Aufforderung berechtigt, das oder die Objekt(e) neu zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Die dadurch anfallenden Kosten und ein evtl. Mindererlös gehen zu Lasten des Ersterwerbers. Befindet sich der Käufer mit der Abnahme der ersteigerten Sache oder mit seiner Zahlung im Verzug, werden Verzugszinsen entsprechend §§ 288 BGB in Höhe von 5% bzw. 8% über dem Basiszinssatz erhoben. In diesem Fall erlöschen die Rechte des Käufers aus Zuschlag mit der Maßgabe, dass der nicht abgenommene Gegenstand nochmals versteigert werden kann. Macht der Einlieferer hiernach Schadensersatz geltend, so haftet der Käufer neben den Kosten für die Lagerung des Versteigerungsgutes sowohl für das Aufgeld von DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR aus der ursprünglichen Versteigerung als auch für einen etwaigen Mindererlös bei einer erneuten Versteigerung. Auf einer bei einer erneuten Versteigerung erzielten Mehrerlös hat der Käufer keinen Anspruch. Etwaige Entschädigungsansprüche aus nicht fristgerechter Abnahme sind an der/die Auftraggeber /in abgetreten. 14. Der mit der Leitung der Versteigerung beauftragte Versteigerer hat das Recht Personen welche Besichtigung des Versteigerungsguts, sowie Durchführung und Ablauf der Versteigerung gleich in welcher Form oder Art stören von der Teilnahme an der Versteigerung auszuschließen und nötigenfalls durch eigenes Sicherheitspersonal oder mit polizeilicher Hilfe entfernen zu lassen. Die von diesen Personen hinterlegte Sicherheitsleistung verfällt dann sofort an DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR. 15. Der Versteigerer kann die Versteigerung unterbrechen oder abbrechen, wenn er weiß oder nach den Umständen annehmen muss, dass: 15.1. Personen Verabredungen getroffen haben, nach denen anderevom Mitbieten oder Weiterbieten abgehalten werden sollen; 15.2. Sachen durch vorgeschobene Personen ersteigert werden sollen, um von den Beteiligten zum gemeinsamen Vorteil veräußert oder unter ihnen verteilt zu werden; 15.3. Personen mitbieten, die gewerbsmäßig das Mitbieten für andere übernehmen oder sich dazu erbieten; 15.4. Personen einen Kaufring bilden mit der Absicht, die Höhe des Versteigerungserlöses zu minimieren. Der Versteigerer kann die in Nummer 15.1 bis 15.4 bezeichneten Personen von der Teilnahme an der Versteigerung ausschließen und nötigenfalls durch eigenes Sicherheitspersonal oder mit polizeilicher Hilfe entfernen lassen. Die von diesen Personen hinterlegte Sicherheitsleistung verfällt dann sofort an DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR. 16. Der Käufer kann gegenüber DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers bleibt ausgeschlossen soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 17. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung übernommen. Das Inbetriebsetzen von Geräten ist strengstens untersagt. 18. Alle Besucher der Versteigerung haften für verursachte Schäden, gleich welcher Art. 19. Für Unfälle/ Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten, etc. haftet der Käufer. 20. Der Versteigerer ist berechtigt, in eigenem Namen für Rechnung des Auftraggebers Kaufgelder und Nebenforderungen einzuziehen und einzuklagen. 21. Ein Bieter, der im Auftrag eines Anderen ersteigert, haftet neben diesem selbstschuldnerisch. 22. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung erstellte Rechnungen bedürfen der nochmaligen Prüfung, so daß nachträgliche Korrekturen zulässig sind. 23. Wir nehmen Daten sämtlicher Geschäftspartner in Dateien auf und verarbeiten sie, worauf gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) hingewiesen wird. 24. Jeder Bieter erhält gegen Vorlage seines Personalausweises eine Bieterkarte und hat die auf seinen Namen ausgestellte Bieterkarte bis zum Ende der Versteigerung sorgfältig aufzubewahren. Für den Missbrauch mit der Bieternummer und die auf seine Bieternummer erteilten Zuschläge haftet der Bieter. Bei Verlust wird die Bieterkarte mit 50 Euro berechnet. 25. Ausfuhrerklärungen sind gemäß den EU-Richtlinien ausschließlich durch den Käufer zu erstellen. Unser Haus ist nicht berechtigt, entsprechende Erklärungen auszufüllen. Bis zum Erhalt eines Verbringungsnachweises bleibt die gesetzliche MwSt. als Sicherheit hinterlegt. 26. Bei Verkäufen tritt DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR ausschließlich als Mittler/Makler auf. Eine Haftung von DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR ist ausgeschlossen. 27. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dietramszell. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 28. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. 29. DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR sind ermächtigt, die Rechte des Käufers im eigenen Namen geltend zu machen Juli 2017 DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR F. Eberhard Ostermayer und Dr. Dagmar Gold – Allgemein öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer – Bierhäuslweg 9, D-83623 Dietramszell Telefon (08027) 908 9928, Telefax (08027) 908 9932, E-Mail: office@deutsche-pfandverwertung.de www.deutsche-pfandverwertung.de